Freibord Berechnung Güterschiffe nach Binnenschiffs Untersuchungsordnung

Sachverständige Berechnung Freibord nach BinSchUO, Anhang 2, Kapitel 4, Paragraph 4.02 für Frachtschiffe und Güterschiffe

Wir sind erfahrene und kompetente Sachverständige und Gutachter für die Berechnung des Freibords bei Güterschiffen im Binnenverkehr. Wir führen Freibordberechnungen nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BinSchUO durch.

Berechnung Freibord Sachverständiger Güterschiff Schiff BinnenDer Freibord bezeichnet im Schiffbau die Höhe der Bordwand über dem Wasserspiegel. Wir berechnen das Freibord von Güterschiffen und Frachtschiffen nach der Binnenschifffahrts Untersuchungsordnung Anhang 2, Kapitel 4, Paragraph 4.02.

Eine Untersuchungspflicht besteht grundsätzlich für alle Fahrzeuge mit einem Produkt aus Länge x Breite x Tiefe > 100 m³ und bei einer Länge von 20,00 m oder mehr. Außerdem sind Schlepp- und Schubboote, Schiffe, die unter das ADN fallen, Fahrgastschiffe und schwimmende Geräte untersuchungspflichtig.

Gerne führen wir die Freibordberechnung für Sie durch und erheben auch die notwendigen Daten für die Freibord Berechnung auf Ihrem Schiff für die Abnahme bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Nach Berechnung des Freibordes darf unter unter Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.Berchnung Freibord Gutachter Schiff Güterschiff

Die Ebene der größten Einsenkung ist so festzusetzen, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord und den Mindestsicherheitsabstand erfüllt sind. Die Untersuchungskommission kann aus Sicherheitsgründen einen größeren Sicherheitsabstand oder Freibord festsetzen.

Der Freibord ist der in der Mitte des Schiffs senkrecht gemessene Abstand zwischen dem obersten durchlaufenden Deck des Schiffes und der Wasseroberfläche, wenn das Schiff maximal beladen ist. Ein Mindestfreibord ist nötig, um dem Schiff auch bei hohen Wellen Stabilität und einen gewissen Schutz vor Seewasser zu geben und dient damit natürlich auch der Sicherheit des Schiffsverkehrs. Damit sichergestellt ist, dass das Schiffsdeck nicht durch überkommendes Wasser beschädigt wird, ist es notwendig ein Mindestfreibord einzuhalten. Dieser lässt sich in der Mitte des Schiffes aus dem Abstand der Freibordmarke bis zur Oberkante des Deckstrichs ablesen. Die Freibordmarke (auch Plimsoll-Marke genannt) ist ein Kreis mit einem Durchmesser von 30 cm, durch dessen Mitte die Oberkante eines Strichs führt, die den Sommerfreibord bei Seeschiffen in Salzwasser festlegt. Die Buchstaben an dem Kreis stehen für die Klassifikationsgesellschaft.

Sehr gerne beraten wir Sie persönlich.

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